III. Das Privatrecht / Zivilrecht mit Schwerpunkt im Vertragsrecht

Das Skript zum Vertragsrecht gibt hier einen Überblick über die wichtigsten Themen im Vertragsrecht. Es geht um die Einteilung und Bewertung der beteiligten Personen im Recht, wichtige Grundsätze, wie das Abstraktionsprinzip und die Vertragsfreiheit, das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen, die Unterscheidung unterschiedlicher Formen der Drittbeteiligung (Vertretung, Vertrag zugunsten Dritter, Vermittlung u.s.w.) die Leistungsstörungen und die Erörterung einzelner Vertragstypen.

1. Allgemeine Prinzipien im Vertragsrecht

a) Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit
Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit sind die grundsätzlichen Voraussetzungen des rechtsgeschäftlichen Handelns, insbesondere im Vertragsrecht.
b) Die Personen des Zivilrechts
Im Allgemeinen werden juristische Personen und natürliche Personen unterschieden. Darüber hinaus müssen auch die GbR und Personengesellschaften eingeordnet werden.
c) Abstraktionsprinzip
Im deutschen Vertragsrecht ist streng zwischen Verpflichtungsgesschäft und Verfügungsgeschäft zu trennen.
d) Vertragsfreiheit
Die Vertragsfreiheit ist gekennzeichnet durch die Freiheit bei Wahl von Form, Inhalt und Abschluss des Vertrages.

2. Das Zustandekommen eines Vertrages

Die Bausteine des Vertrages sind die Willenserklärung und die Einigung. Was sind die Willenserklärung und das Angebot oder die Annahme des Vertrages und was ist dabei zu beachten.
a) Die Willenserklärung
Die Willenserklärung ist der Grundbaustein der Vertragsverhandlung. Die Willenserklärung definiert sich ...
b) Angebot und Annahme
Angebot und Annahme haben im Vertragsrecht eine besondere Bedeutung. Wichtig ist die Kenntnis von Zugang und die Bindungswirkung der Erklärungen.
c) Die Einigung
Die Einigung ist Grundvoraussetzung des Vertrages. Ohne sie kommt kein Vertrag zustande. Ist die Einigung mit einem Fehler behaftet, ist zu bestimmen, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht.

3. Die Wirksamkeit von Verträgen

a) Nichtigkeit von Verträgen
Die häufigsten Gründe der Nichtigkeit sind Geschäftsunfähigkeit, Nichtbeachtung der gesetzlichen Form, Scheingeschäfte oder Anfechtung eines Vertrages
b) Verträge mit Minderjährigen
Bei einem Vertragsabschluss mit Geschäftsunfähigen kann die Nichtigkeit des Vertrages vorliegen. Während bei beschränkt Geschäftsfähigen der besondere Fall einer schwebenden Unwirksamkeit vorliegt.
c) Vertretung bei Vertragsabschluss
Die Wirksamkeit einer Vertretung hängt von speziellen Voraussetzungen ab. Fehlt eine Vertretungsmacht, gelten die Regeln des § 179 BGB.
d) Keine Fälle von Vertretung
Nicht immer ist bei einer Beteiligung eines Dritten im Vertragsrecht eine Vertretung gegeben. Es kann auch ein Maklervertrag oder Geschäftsführung zugunsten Dritter vorliegen.

4. Die Verjährung

Die Verjährung ist eine Einrede gegen eine Forderung. Wann beginnt die Verjährung? Welche Fristen gelten für die Verjährung und wodurch wird der Ablauf der Verjährungsfrist beeinflusst?

5. Die Leistungsstörung

Eine Leistungsstörung kann mehrere Formen annehmen.
a) Unmöglichkeit

Voraussetzung und Folgen von objektiver, subjektiver und wirtschaftlicher Unmöglichkeit
Rechtsfolgen der Unmöglichkeit ( Schadensersatz statt der Leistung und neben der Leistung, stellvertretendes Commodum u.s.w.)
b) Verzug
Der Verzug regelt die besonderen Folgen einer verspäteten Leistung.
Gläubigerverzug
Kommt der Gläubiger in Verzug, liegt ein Annahmeverzug oder Gläubigerverzug vor. Dessen Voraussetzungen und Folgen sind im Vertragsrecht geregelt.
Schuldnerverzug
Leistet der Schuldner nicht rechtzeitig, so kann er in Schuldnerverzug geraten.
Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs
Die Rechtsfolgen können Schadensersatz, das Recht zur Kündigung oder auch das Recht auf Verzugszinsen sein.
c) Schlechtleistung (Hauptleistungspflichtverletzung)
Eine Schlechtleistung liegt vor, wenn die eigentliche Leistung aus dem Vertrag nicht oder nicht in ausreichender Qualität erbracht wird.
d) Nebenpflichtverletzung/ vorvertragliche Pflichtverletzung
Auch die Nebenpflichtverletzung im Vertragsrecht kann Rechte aus dem Vertragsverhältnis begründen.

6. Die einzelnen Vertragstypen im Tourismus

a) Kaufvertrag
Welches sind die charakteristischen Pflichten beim Kaufvertrag? Was ist der Eigentumsvorbehalt?

Gewährleistung beim Kaufvertrag
Die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte im Kaufvertrag sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Umtauschrecht und Garantie
Es ist streng zwischen der Gewährleistung im Kaufrecht und dem Umtauschrecht oder der Garantie zu unterscheiden.
Der Bewirtungsvertrag
Der Bewirtungsvertrag ist eine Sonderform des Kaufvertrages.

b) Dienstvertrag
Was sind die charakteristischen Leistungen beim Dienstvertrag? Wie kann der Dienstvertrag ausgestaltet sein und wodurch wird er beendet? Besonders erläutert sind die Rechte bei einer Schlechtleistung
c) Werkvertrag
Was sind die charakteristische Leistungen beim Werkvertrag? Wie ist die Gewährleistung im Werkvertragsrecht geregelt?

Beförderungsvertrag
Der Beförderungsvertrag ist eine Sonderform des Werkvertrags.

e) Mietvertrag
Was sind die charakteristische Pflichten des Mietvertrages? Welche Rechte und Pflichten bestehen innerhalb des Mietvertrages? Wie wird der Mietvertrag beendet und welche Rechte bestehen im Rahmen der Gewährleistung?

Beherbergungsvertrag
Die Beherbergung stellt eine Sonderform des Mietvertrages dar. Speziell geregelt sind die Rechte und Pflichten zwischen Reisendem und Gastwirt.

f) Reisevertrag Der Reisevertrag wird von anderen Verträgen unterschieden. Besonders geregelt sind im Vertragsrecht die Stellung als Reiseveranstalter, sowie seine Rechte und Pflichten und auch die Rechte bei einem Reisemangel

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