Reiserecht und Tourismusrecht
Wer kennt das nicht- die schönsten
Wochen des Jahres werden zu einem Alptraum und nur deshalb, weil überall im Hotelzimmer
Kakerlaken sind oder der versprochene Traum-Strand mit Abfällen übersäht ist. Welche Rechte Sie in diesen Fällen haben, hängt nicht zuletzt davon ab, wie der abgeschlossene Vertrag rechtlich zu bewerten
ist.
Leider gibt es für das
Reiserecht kein Patentrezept. Unterschiedliche Vertragsarten führen
auch meist zu unterschiedlichen Rechten. Deshalb, wählen Sie, welche
Art von Vertrag bei Ihnen vorgelegen hat, damit Sie mehr über Ihre
Rechte erfahren können.
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Reisevertrag (klassisches Reiserecht)
(Buchung
von Übernachtung und mindestens einer weiteren Hauptleistung - wie
Flug oder Fahrt, Sprach- oder Sportkurs, Konzertteilnahme, ...oder Ferienhausbuchung
mit einem Reiseveranstalter)
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Mietvertrag / Beherbergungsvertrag
(Nur Buchung eines Hotelzimmers, Campingwagens, Mietwagens, Sportausrüstung
...ggf. mit Verpflegung)
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Beförderungsvertrag
(nur Buchung einer Beförderung - Flug, Eisenbahnfahrt, Busfahrt, Fähre)
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Dienstverträge
(Kurse, Stadtrundfahrten )
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Verträge
zwischen Gast und Restaurant
Welche Rechte gelten im Restaurant?
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Rechtsfragen für Unternehmen im Tourismus
Für den Tourismusbetrieb gibt es jede Menge Pflichten, deren Missachtung zu Abmahnungen und anderen Problemen führt
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