Unmöglichkeit
Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Leistung von dem Schuldner
nicht erbracht werden kann.
Beispiel:
- Alois kauft von der Berta einen Gebrauchtwagen. Vereinbart
wird eine Übereignung am Ende des Monats. Am 23. des betreffenden
Monats wird der Berta das Auto gestohlen. Sie kann es nun nicht mehr dem
Alois übereignen.
Diese Form der Leistungsstörung kann vorliegen
Beachten Sie! Die Leistung von Geldschulden kann in der Regel nicht unmöglich werden! Der Schuldner bleibt
hier solange zur Leistung verpflichtet, bis das Geld den Empfänger
erreicht hat; § 270 BGB. Ausnahmen bilden nur Geld
sortenschulden,
also bestimmte Münzen und Sammlerstücke; § 245 BGB.
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