Nichtigkeit von Verträgen
Ein Vertrag, der zustande gekommen ist muss noch lange keine Rechtswirkung
entfalten. Er kann unwirksam oder sogar nichtig sein. Ein
nichtiger Vertrag
wird behandelt, als sei er nicht existent.
Deshalb werden sehr harte Anforderungen an die Nichtigkeit des Vertrages
gestellt.
Wichtige Gründe für die Nichtigkeit sind:
Eine Nichtigkeit liegt aber noch nicht vor, wenn:
- der Vertrag nicht erfüllt wurde
- eine Vertragtpartei eine Pflicht verletzt hat
- eine Klausel des Vertrages unwirksam ist
- der Vertrag durch Drohung oder Täuschung der unter Vorstellung falscher Tatsachen zustande gekommen ist
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