Der Hotelgast erhält bei der Anreise sein Zimmer. Der Gast gibt an, auf Weizenmehl allergisch zu reagieren. Dennoch werden dem Gast zum Frühstück weizenmehlhaltige Vollkornbrötchen gereicht. Der Gast erleidet einen Allergieschock.Die Rechte bei einer Nebenpflichtverletzung richten sich nach §§ 280,283, 324, 241 Abs.2 BGB.
Der aktienmarktunerfahrene Kunde Kasimir kommt zu seiner Hausbank. Er meint er würde gern 10.000,00 € für ein halbes Jahr möglichst sicher, aber mit hoher Rendite anlegen. Er würde das Geld nach 6 Monaten zum Kauf eines neuen Autos, welches er schon bestellt habe, benötigen. Der Bankberater empfiehlt ihm den Kauf eine Hochrisiko-Fonds.Andere vorvertragliche Pflichten können sein: Loyalitätspflichten (die Gegenseite soll nicht getäuscht werden z.B. über Auftragsvolumen und Absicht einen Vertrag zu schließen), Verkehrspflichten (Geschäfte, Hotels oder Schwimmbädern müssen auch vor dem Kassen bzw. Rezeptionsbereich sämtliche Gefahrenquellen gesichert sein) u.v.m.
Verliert der Kunde nun sein Geld, so kann er sich darauf berufen, dass der Bankberater ihn nicht anhand seiner Bedürfnisse (sichere Geldanlage für den Autokauf in 6 Monaten) beraten hat. Er kann Schadensersatz verlangen.
Im Falle der vorvertraglichen Pflichtverletzung richten sich die Rechte des Gläubigers nach den §§ 280,283, 324, 241 Abs.2 BGB.
Im Falle der Falschberatung durch die Bank sind dem Kunden die Kursverluste zu erstatten.
Der Gläubiger kann die Leistung ablehnen und Schadensersatz für die entfallene Leistung verlangen, wenn ihm wegen der Pflichtverletzung ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist und in Anspruch nach § 280 BGB bestünde.
Beispiel:
Dem kopfschmerzgeplagten Hotelgast Horst wird nach Schilderung seiner Beschwerden eine bestimmte Massage empfohlen. Es wurde trotz Angabe durch Horst jedoch nicht beachtet, dass der Kopfschmerz durch den Blutdruck bedingt ist. Die Behandlung erhöht den Blutdruck des Hotelgastes, so dass dieser unter stärkeren Schmerzen leidet, als zuvor. Host kann hier die übrigen gebuchten Massagen ablehnen und statt dessen Erstattung der Kosten der Massagen als Schadensersatz verlangen.