Vertragstypen im Tourismus
Im Tourismus können eigentlich alle denkbaren Vertragstypen vorkommen.
Die am häufigsten auftretenden Vertragsarten sind jedoch die, die
direkt mit der Versorgung von Gästen zu tun haben. Diese sind
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der Kaufvertrag (z. B. Verkauf von Tickets,
Einkauf von Inventar und Versorgungsgütern für Hotels, Verkauf
von Souvenirs u.s.w.)
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der Dienstvertrag (z.B. Kurbehandlungen,
Arbeitsverträge, Stadtführungen u.s.w.)
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der Werkvertrag (z.B. Beförderungsverträge,
Verantaltungen)
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der Mietvertrag (z.B. Übernachtung
in Hotel oder Pension, Campingstellplatz, Mietwagen u.s.w.)
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der Reisevertrag (z.B. Pauschalreisen
jeder Art)
Skript Vertragsrecht
Kaufrecht und Reiserecht