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Der Beförderungsvertrag

Bei den Beförderungsverträgen kommen mehrere Beförderungsarten in Frage. Dennoch basieren alle prinzipiell auf einem Vertragstyp. Im weitesten Sinne liegen hier Werkverträge vor. Entscheidend ist dass die wesentliche Vertragspflicht darin besteht einen Erfolg - eben die Ankunft an einem Zielort- herbeizuführen.

Obwohl also prinzipiell die Regeln des Werkvertragsrechts anzuwenden sind, wird die Beförderung regelmäßig aber nicht durch das Werkrecht geregelt.

Das Recht der einzelnen Beförderungsleistungen, insbesondere der Personenbeförderung ist durch zahlreiche nationale Gesetze, EU-Recht und internationale Verträge individualisiert. Das Werkrecht ist bei Beförderungen daher nur in den Fällen anzuwenden, in denen diese Spezialgesetze keine Regelung vorsehen.

Es werden folgende Beförderungsformen unterschieden:

  1. Luftbeförderung - Nationale und internationale Flüge
  2. Busbeförderung - Grundzüge des Busbeförderungsrechtes
  3. Bahnbeförderung - Grundregeln der Beförderung mit der Bahn
  4. Schiffsbeförderung - Grundregeln der Binnenschifffahrt, der nationalen und der internationalen Fahrgastschifffahrt

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 08.04.2018)