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Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht kommt dann zur Anwendung, wenn eine Person überschuldet oder zahlungsunfähig ist. Durch ein besonderes Verfahren - das Insolvenzverfahren - wird das verbleibende Vermögen verwertet und gleichmäßig unter den Gläubigern verteilt.
  1. Das Insolvenzverfahren
    Geschichtliche Einordnung
  2. Ablauf des Insolvenzverfahrens
    Eröffnungsverfahren, Eröffnung und Ablauf der Verwaltung
    1. a) Zweck des Insolvenzverfahrens
      Interesse der Gläubiger und des Schuldners an der Durchführung des Verfahrens
    2. b) Ablauf eines Insolvenzverfahrens
      Vom Antrag über das Eröffnungsverfahren bis zur Schlussverteilung
  3. Begriffe des Insolvenzverfahrens
    (Masse, Insolvenzschuldner, Masseforderungen, Masseverbindlichkeiten, Massekosten, Masseschuld, Tabellenforderung, Aussonderung, Absonderung, Masseunzulänglichkeit )
  4. Gläubigerforderungen im Insolvenzverfahren
    (Von der Forderungsanmeldung über die Feststellung der Forderung bis zur Ausschüttung einer Quote)
  5. Sonstige Problemstellungen
    (Aufrechnungen, Zahlungen und Zwangsvollstreckung in der Insolvenz)
  6. Startseite > Übersicht

präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 08.04.2018)