Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht kommt dann zur Anwendung, wenn eine Person überschuldet oder zahlungsunfähig ist. Durch ein besonderes Verfahren - das
Insolvenzverfahren - wird das verbleibende Vermögen verwertet und gleichmäßig unter den Gläubigern verteilt.
- Das Insolvenzverfahren
Geschichtliche Einordnung
- Ablauf des Insolvenzverfahrens
Eröffnungsverfahren, Eröffnung und Ablauf der Verwaltung
- a) Zweck des Insolvenzverfahrens
Interesse der Gläubiger und des Schuldners an der Durchführung des Verfahrens
- b) Ablauf eines Insolvenzverfahrens
Vom Antrag über das Eröffnungsverfahren bis zur Schlussverteilung
- Begriffe des Insolvenzverfahrens
(Masse, Insolvenzschuldner, Masseforderungen, Masseverbindlichkeiten, Massekosten, Masseschuld, Tabellenforderung, Aussonderung, Absonderung, Masseunzulänglichkeit )
- Gläubigerforderungen im Insolvenzverfahren
(Von der Forderungsanmeldung über die Feststellung der Forderung bis zur Ausschüttung einer Quote)
- Sonstige Problemstellungen
(Aufrechnungen, Zahlungen und Zwangsvollstreckung in der Insolvenz)
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