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Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

Um das Recht zu verstehen, muss man die Beteiligten kennen. Die Beteiligten können aber nur dann am Rechtsverkehr teilnehmen, wenn sie geschäftsfähig und rechtsfähig sind.

Rechtsfähigkeit

Definition:
Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Eine rechtsfähige Person kann also Eigentümer, Vertragspartner, Erbe u.s.w. sein. Es ist für die Rechtsfähigkeit unerheblich, ob die Person die Rechte selbst auch ausüben kann. So ist ein Neugeborenes ebenso rechtsfähig, wie ein Patient, der im Koma liegt und der wiederum genauso rechtsfähig, wie der Besucher dieser Seite.
(Um der häufigen Frage vorzubeugen, ob ein Neugeborenes wirklich Vertragspartner sein kann:
Ja es kann! Der Vertrag kann dann z.B. über die Eltern abgeschlossen werden, diese sind Vertreter, aber das Kind ist Vertragspartner, auch wenn das Kind Erbe wird, geht ein Teil der bestehenden Verträge des Erblassers auf es über - es kann auch hier Vertragspartner sein, ohne jemals selbst einen Vertrag geschlossen zu haben)

Rechtsfähig sind auch Aktiengesellschaften, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften, die Bundesländer, Anstalten des öffentlichen Rechts u.s.w.

Eine besondere Position nehmen Handelsgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gewerkschaften oder Wohnungseigentümergemeinschaften ein. Diese sind nicht per se rechtsfähig, können jedoch in einigen Fällen so behandelt werden.
Beispiel:

Geschäftsfähigkeit

Streng von der Frage der Rechtsfähigkeit ist die Frage der Geschäftsfähigkeit abzugrenzen.
Definition:
Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit Rechte und Pflichten auszuüben.

Beispiel:

Die Geschäftsfähigkeit ist vor allem dann betroffen, wenn eine der beteiligten Personen minderjährig ist.Wie wir schon gesehen haben ist diese dann rechtsfähig und kann Partei eines Vertrages sein. Das Aushandeln und letztendlich die Zustimmung zum Vertrag ist jedoch naturgemäß erheblichen Einschränkungen unterworfen. Diese sind im Minderjährigenrecht genauer geregelt.

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 08.04.2018)