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Der Verzug

Unter Verzug versteht man die zeitliche Abweichung von Leistungsverpflichtung und tatsächlicher Leistung. Ein Verzug ist immer nur so lange möglich, wie die Leistung noch erbracht werden kann.

Merke: Das Vorliegen einer Unmöglichkeit schließt den Verzug aus.(Verzug ist also bei einer Fixschuld nicht gegeben- hier kann nur Unmöglichkeit vorliegen)

Der Verzug hat im wesentlichen zwei Erscheinungsformen. Zum Einen kann der Schuldner mit seiner Leistung und zum anderen der Gläubiger mit der Annahme der Leistung in Verzug kommen.
Es ist also zu unterteilen in

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 08.04.2018)