Merke: Das Vorliegen einer Unmöglichkeit schließt den Verzug aus.(Verzug ist also bei einer Fixschuld nicht gegeben- hier kann nur Unmöglichkeit vorliegen)
Der Verzug hat im wesentlichen zwei Erscheinungsformen. Zum Einen kann
der Schuldner mit seiner Leistung und zum anderen
der Gläubiger mit der Annahme der Leistung in Verzug kommen.
Es ist also zu unterteilen in