Merke: Das Vorliegen einer Unmöglichkeit schließt den Verzug aus.(Verzug ist also bei einer Fixschuld nicht gegeben- hier kann nur Unmöglichkeit vorliegen)
Der Verzug hat im wesentlichen zwei Erscheinungsformen. Zum Einen kann
der Schuldner mit seiner Leistung in Verzug kommen und zum anderen kann
der Gläubiger mit der Annahme der Leistung in Verzug kommen.
Es ist also zu unterteilen in