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Reiserecht - in Fragen und Antworten

Das Reiserecht basiert auf dem "Reisevertrag" aus § 651 a BGB. Andere touristische Leistungen, wie die reine Beherbergung, reine Beförderung, Stadführungen, Kurse unterliegen nur dann dem Reiserecht, wenn sie mit einer weiteren touristischen Hauptleistungen zu einem Gesamtpaket verbunden werden.

Liegt also tatsächlich ein Reisevertrag vor, finden Sie hier die Beantwortung der wichtigsten Rechtsfragen.

Buchung der Reise

Rücktritt, Umbuchung im Reiserecht

Rechte bei Reisemangel im Reiserecht

Insolvenz im Reisevertragsrecht

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 17.02.2018)