Reiserecht und Tourismusrecht
Reise ist nicht gleich Reise. Das
Reiserecht ist nur in bestimmten Fällen anwendbar. Doch auch für die übrigen Verträge gibt es genaue Vorschriften.
Unterschiedliche Vertragsarten führen
auch meist zu unterschiedlichen Rechten. Deshalb, wählen Sie, welche
Art von Vertrag bei Ihnen vorgelegen hat, damit Sie mehr über Ihre
Rechte erfahren können.
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Reiserecht
(Buchung
von Übernachtung und mindestens einer weiteren Hauptleistung - wie
Flug oder Fahrt, Sprach- oder Sportkurs, Konzertteilnahme, ...oder Ferienhausbuchung
mit einem Reiseveranstalter oder Kreuzfahrten)
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Mietvertrag / Beherbergungsvertrag
(Nur Buchung eines Hotelzimmers, Campingwagens, Mietwagens, Sportausrüstung
...ggf. mit Verpflegung)
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Beförderungsvertrag
(nur Buchung einer Beförderung - Flug, Eisenbahnfahrt, Busfahrt, Fähre)
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Dienstverträge
(Kurse, Stadtrundfahrten)
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Verträge
zwischen Gast und Restaurant
Welche Rechte gelten im Restaurant?
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Rechtsfragen für Unternehmen im Tourismus
Für den Tourismusbetrieb gibt es jede Menge Pflichten, deren Missachtung zu Abmahnungen und anderen Problemen führt
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