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Der Rücktritt von der Reisewegen höherer Gewalt

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Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 ist die Welt unrhiger geworden. Inwzischen fragen sich viele Reisende, ob Sie aufgrund dieser schrecklichen Vorkommnisse eine für die nahe Zukunft gebuchte Reise stornieren können.

In solchen Katastrophenfällen käme eine Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt in Frage. Dies hätte zur Folge, dass der Reisende den Reisepreis nicht bezahlen müsste. ( ab dem 01.07.2018- § 651 h Abs. 3 u 4 BGB)

Allerdings liegt nur ein Fall höherer Gewalt vor, wenn die Reise als solche erheblich beeinträchtigt wird. Das ist nur dann der Fall, wenn die Reise direkt in das Katastrophen- oder Kriegsgebiet führt und der Reisende direkt gefährdet ist. Das ist im Einzelfall nicht leicht zu beurteilen.

Auch direkt nach dem WTC-Angriff war der Fall der höheren Gewalt gerade bei Reisen in die USA und bei Reisen in nicht direkt betroffenen orientalische Länder wie die Türkei oder Ägypten nicht mehr gegeben. Stornierungen von Reisen in diese Gebiete waren in aller Regel kostenpflichtig.

Sollten Sie hinsichtlich Ihrer Sicherheit Bedenken haben, so sei auf die Website des auswärtigen Amtes verwiesen.
Das Auswärtige Amt gibt regelmäßig Warnhinweise für besonders gefährliche Gebiete heraus.

Taucht das Urlaubsziel in dieser Liste der Reisewarnungen auf, so bestehen gute Chancen, dass der Reiseveranstalter die Reisen wegen höherer Gewalt für den Reisenden kostenlos storniert oder sogar absagt.

Haben Sie selbst schon eine Reise gekündigt, bevor eine Reisewarnung veröffentlicht wurde, so müssen Sie auch dann nicht die Stornokosten tragen.

Bloße Sicherheitshinweise berechtigen nicht zur Stornierung.

Sollten Sie von Ihrer Reise zu einem nicht in dieser Liste aufgeführten Ziel zurücktreten wollen, so müssen Sie mit der Zahlung von Stornogebühren rechnen.

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 17.02.2018)