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Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäft, Haustürgeschäft oder Verbraucherkreditgeschäft

Im Vertragsrecht gilt der Grundsatz, dass ein einmal wirksam geschlossener Vertrag für beide Vertragsparteien bindend ist. Er muss also erfüllt werden. Damit ist der Widerruf eines Vertrages also eher die Ausnahme der Regel. Er ist nur dann möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Durch das Recht der Europäischen Union wurden zahlreiche neue Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor unbedacht abgeschlossenen Geschäften in das Gesetz aufgenommen. So wurde für bestimmte Verbrauchergeschäfte in bestimmten Situationen Widerrufsrechte geschaffen:

Grundsätzliche Voraussetzungen des Widerrufsrecht 's

Das Widerrufsrecht bei Geschäften außerhalb von Geschäftsräumen, Verbraucherkreditgeschäft oder Fernabsatzgeschäft liegt nur vor, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Wichtigste Voraussetzung, die bei allen drei Geschäften gleich ist, ist das Vorliegen eines Vertrages, bei dem ein Unternehmer an einen Verbraucher eine entgeltliche Leistung zu erbringen hat.

Unternehmer oder Verbraucher?

Ob eine Person nun Unternehmer oder Verbraucher ist, regelt das BGB in den §§ 13 und 14 BGB.

Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die wesentlichen Merkmale des Unternehmers sind also die selbständige Tätigkeit bei Abschluss des Geschäftes. Gemeint ist hier, dass jeder der auf eine gewisse Zeit vor hat Leistungen gegen Entgelt anzubieten, Unternehmer ist.

Beispiel:
Anton räumt seine Garage auf und verscherbelt die 20 gefundenen Sachen dann bei einem Internetauktionshaus. Anton handelt zwar entgeltlich, aber nach Abschluss der Aufräumaktion ist die Tätigkeit erledigt. Er ist kein Unternehmer. Stellt er aber fest, dass sich damit gutes Geld machen lässt und bietet sich im Freundeskreis an, die Garagen auszumisten und den Inhalt bei dem Auktionshaus zu Geld zu machen, handelt er planmäßig, um Geld zu verdienen. Er wird zum Unternehmer. Ob er davon seinen Lebensunterhalt bestreiten kann oder überhaupt Gewinn macht, spielt erst einmal keine Rolle.

Verbraucher sind alle Personen, die gerade nicht als Unternehmer handeln.

Man kann auch Verbraucher und Unternehmer in einer Person sein. Es kommt auf den Charakter des jeweiligen Geschäfts an.

Beispiel:
Der Bleistiftfabrikant B verkauft 1.000 Bleistifte an einen Großhändler. Hier ist er eindeutig Unternehmer, weil er im Rahmen seines Geschäftes handelt. Geht er abends mit seiner Familie essen, ist er Verbraucher, weil er hier rein privat handelt. Bestellt er in einem Restaurant einen Tisch für ein Geschäftsessen für sich und seine 4 Geschäftspartner, so wir er hier wieder als Unternehmer handeln.

Spezielle Voraussetzung nach Art des Vertrages

Um ein Widerrufsrecht zu erhalten, muss auch eines der Geschäfte gegeben sein, für die das Gesetz überhaupt ein Widerrufsrecht einräumt. Das sind insbesondere:

Schutzgedanke - Ausnahmen

Der Verbraucher soll hier vor allem davor geschützt werden, dass er die Leistung und deren Wert vor Vertragsabschluss nicht selbst prüfen kann. Somit sind Verträge nicht erfasst, bei denen die Prüfung ohnehin nicht möglich ist oder denen ohnehin ein gewisses Risiko innewohnt, ohne das der Unternehmer dieses Risiko tragen muss.

Keinen Schutz als Fernabsatzgeschäft genießen daher unter anderem folgende Verträge:

Frist und Rolle der Widerrufsbelehrung

Der Widerruf hat innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Vertragsschluss. § 355 BGB. Diese Grunderegel wird durch Spezialvorschriften über den Beginn der Widerrufsfrist erweitert. Für Geschäfte, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden und bei Fernabsatzverträgen, beginnt z. B. das Widerrufsrecht bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht vor dem Erhalt der Ware.

Weitere Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist der Erhalt einer korrekten Widerrufsbelehrung; § 355 BGB.

Die Art 249 EGBGB regelt die Pflichtinhalte der Belehrung und sieht eine Musterwiderrufsbelehrung, vor, die die notwendigen Inhalte einer korrekten Widerrufsbelehrung enthält. Notwendige Inhalte sind dabei:

  1. einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf,
  2. einen Hinweis darauf, dass der Widerruf durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer erfolgt und keiner Begründung bedarf,
  3. den Namen, die ladungsfähige Anschrift und die Telefonnummer desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, gegebenenfalls seine Telefaxnummer und E-Mail-Adresse,
  4. einen Hinweis auf die Dauer und den Beginn der Widerrufsfrist sowie darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung genügt, und
  5. einen Hinweis darauf, dass der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz nach § 357d des Bürgerlichen Gesetzbuchs schuldet, wenn die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen ist.
Der Widerruf ist ohne Begründung und in Textform oder durch Rücksendung der Sache zu erklären (rechtzeitige Absendung genügt ausnahmsweise).

Ohne Erhalt einer Widerrufsbelehrung läuft die Frist erst ab dem Erhalt der Ware und beträgt 12 Monate und 14 Tage.

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 08.04.2018)