Durch das Recht der Europäischen Union wurde allerdings auf den Schutz der Verbraucher vor unbedacht abgeschlossenen Geschäften besonderer Wert gelegt. So wurden in den letzten Jahrzehnten diverse Vorschriften in die Gesetze eingefügt, die dem Verbraucher in einigen besonderen gesetzlich definierten Fällen zusätzliche Rechte, insbesondere ein Widerrufsrecht einräumen.
Beispiel:Verbraucher sind demgegenüber alle Personen, die gerade nicht als Unternehmer handeln.
Anton räumt seine Garage auf und verscherbelt die 20 gefundenen Sachen dann bei einem Internetauktionshaus. Anton handelt zwar entgeltlich, aber nach Abschluss der Aufräumaktion ist die Tätigkeit erledigt. Er ist kein Unternehmer. Stellt er aber fest, dass sich damit gutes Geld machen lässt und bietet sich im Freundeskreis an, die Garagen auszumisten und den Inhalt bei dem Auktionshaus zu Geld zu machen, handelt er planmäßig, um Geld zu verdienen. Er wird zum Unternehmer. Ob er davon seinen Lebensunterhalt bestreiten kann oder überhaupt Gewinn macht, spielt erst einmal keine Rolle.
Man kann auch Verbraucher und Unternehmer in einer Person sein. Es kommt auf den Charakter des jeweiligen Geschäfts an.
Beispiel:
Der Bleistiftfabrikant B verkauft 1.000 Bleistifte an einen Großhändler. Hier ist er eindeutig Unternehmer, weil er im Rahmen seines Geschäftes handelt. Geht er abends mit seiner Familie essen, ist er Verbraucher, weil er hier rein privat handelt. Bestellt er in einem Restaurant einen Tisch für ein Geschäftsessen für sich und seine 4 Geschäftspartner, so wir er hier wieder als Unternehmer handeln.
Je nach Art des Vertrages muss auch eine bestimmte Art von Leistungen vorliegen. Bei einem Haustürgeschäft sind alle Arten von Leistungen erfasst. Bei einem Fernabsatzgeschäft wird dagegen nur auf Warenlieferungen und Dienstleistungen erfasst, beim Verbraucherkreditgeschäft geht es, wie der Name schon erkennen lässt, ausschließlich um Darlehensverträge.
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