Widerrufsrecht bei einem Haustürgeschäft
Ein Haustürgeschäft liegt bei einem
Unternehmer-Verbraucher-Vertrag vor, wenn der Verbraucher
- durch mündliche Verhandlung an Arbeitsplatz oder in einer (nicht unbedingt seiner) Privatwohnung (Haustürverkäufe) oder
- auf einer im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung (Kaffeefahrten) oder
- im Anschluss an direktes Ansprechen auf öffentlichen Wegen oder in Verkehrsmitteln (Zeitungsabonnement auf der Straße)
einen Vertrag abschließt.
Schutzgedanke
Die Zielrichtung dieser Vorschrift ist offensichtlich: Der Verbraucher soll vor allen Formen des
überraschenden Ansprechens geschützt werden. Ihm wird also der Schutz davor gewährt, ohne vorherige Prüfung des Vertragsangebotes und anderer Angebote auf dem Markt in einen bindenden Vertrag zu "rutschen".
Demnach ist es nur konsequent, bestimmte Verträge aus diesem Schutz heraus zu nehmen. Vom Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften sind also ausgenommen:
- wenn der Verbraucher den Vertragspartner vorher zu sich bestellt hat.
(Hier sollte der Verbraucher sich vorher über die Angebote informiert haben und muss nicht mehr geschützt werden.)
- Verträge in denen die Leistungen sofort ausgetauscht werden und das Entgelt nicht mehr als 40,00 € beträgt
(Hier sollte der Verbraucher mündig genug sein, um zu wissen, was er tut)
- wenn die Willenserklärung des Erklärenden vom Notar beurkundet wurde.
(Hier ist schon durch die Terminsvereinbarung mit dem Notar und das Vorlesen des Vertragsinhaltes ein ausreichender Übereilungsschutz gegeben)
Inhalt der Widerrufsbelehrung beim Haustürgeschäft
Der Verbraucher hat bei Abschluss eines solchen Vertrages eine Widerrufsbelehrung zu erhalten. Die Widerrufsbelehrung muss folgende Voraussetzungen enthalten:
- Der Widerruf ist ohne Begründung und in Textform oder durch Rücksendung der Sache zu erklären (rechtzeitige Absendung genügt);
- vollständige Anschrift des Vertragspartners ggf. andere Kontaktmöglichkeiten (Fax, E-Mail);
- die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen, wenn die Widerrufsbelehrung vor oder bei Vertragsabschluss übergeben wird und 4 Wochen, wenn Sie erst nach Vertragsabschluss übergeben wird;
- Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung (mindestens in Textform);
- Hinweis darauf, dass der Verbraucher bei Ingebrauchnahme der Sache und späterem Widerruf Wertersatz leisten muss, sofern eine Verschlechterung eingetreten ist und nicht ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist
- dass die gegenseitigen Leistungen nach erfolgtem Widerruf zurück zu gewähren sind
Ohne Erhalt einer Widerrufsbelehrung läuft die Frist erst ab dem Erhalt der Ware und beträgt 6 Monate.
Widerrufsrecht AGB im Reiserecht