Ausübung des Widerrufsrecht s
Der Verbraucher, der ein
Widerrufsrecht per Gesetz erhalten hat, muss es nur in der entsprechenden Form ausüben.
Erklärung
Die Erklärung des Widerrufes erfolgt durch Erklärung direkt gegenüber dem Vertragspartner. Als Form für die Widerrufserklärung ist mindestens die Textform vorgesehen. Eine mündliche Erklärung des Rücktrittes ist daher im Regelfall unwirksam. Ersatzweise kann der Verbraucher die erhaltene Ware auch kommentarlos zurücksenden.
Die Widerrufserklärung muss auch innerhalb der Frist erfolgen. Im Gegensatz zu anderen Willenserklärungen kommt es hierbei darauf an, ob der Verbraucher den Widerruf rechtzeitig absendet. Wann die Erklärung zugeht ist dabei nebensächlich.
Der Widerruf muss auch keine Begründung enthalten.
Schicksal des Vertrages
Nach erklärten Widerruf ist auf den Vertrag das Recht des Rücktritts anzuwenden. Das bedeutet konkret:
- Beide Parteien müssen sich die gewährten Leistungen Zug-um-Zug zurück geben.
- Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er die erhaltene
Ware zurück senden muss. Betrug der Wert seiner Bestellung mehr als 40 €, kann er die Ware auf Kosten des Unternehmers
zurück senden. War der Wert geringer, so kann in den AGBs geregelt sein, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Es empfiehlt sich hier also ein Blick in die Geschäftsbedingungen.
Für andere Leistungen als Waren oder wenn die Rückgabe als solche nicht mehr möglich ist, ist unter den Voraussetzungen des § 346 BGB Wertersatz zu leisten.
- Der Unternehmer muss ab Abgabe der Widerrufserklärung durch den Verbraucher innerhalb von 30 Tagen das erhaltene Geld zurück zahlen, andernfalls kommt er in Zahlungsverzug
- Hat der Verbraucher die Sache in Benutzung genommen und ist die Sache daher verschlechtert, muss er für den Anteil der Benutzung Wertersatz leisten. Das gilt aber nur, wenn der Unternehmer ihn rechtzeitig bei Vertragsschluss in Textform darauf hingewiesen wurde. Der Hinweis muss auch enthalten, wie eine Verschlechterung zu vermeiden ist. Kein Wertersatz ist zu leisten, wenn die Verschlechterung allein darauf beruht, dass der Verbraucher die Sache in üblicher Weise geprüft hat. Hierzu gehört das Auspacken der gekauften Kleidung zum Zweck der Anprobe. Das Aufbrechen der Parfum-Versigelung zum Geruchstest. u. s. w.
Ersatz durch Rückgaberecht
Räumt das Gesetz dem Verbraucher, der Waren erwirbt ein Widerrufsrecht ein, so erlaubt das BGB dem Unternehmer in diesen Fällen statt dem Widerrufsrecht ein Rückgaberecht einzuräumen. Hierüber hat er in seiner Widerrufsbelehrung entsprechend zu belehren. In diesem Fall wird die Unwirksamkeit des Vertrages nicht durch die einfache Erklärung des Widerrufes sondern ausschließlich durch die Rücksendung der erhaltenen Ware ausgeübt.
Widerrufsrecht AGB im Reiserecht