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Ausübung des Widerrufsrechts

Der Verbraucher, der ein Widerrufsrecht per Gesetz hat, muss es nur fristgerecht ausüben.

Erklärung

Die Erklärung des Widerrufes erfolgt durch Erklärung direkt gegenüber dem Vertragspartner. Inzwischen ist der Widerruf formlos möglich. Dennoch muss der Widerruf eindeutig erfolgen. Der Kunde muss also eindeutig erklären, am Vertrag nicht mehr festhalten zu wollen. Das Wort Widerruf muss er dabei nicht verwenden.
Die bloße Rücksendung der Waren genügt seit Juni 2014 nicht mehr.
Um dem Kunden den korrekten Widerruf zu ermöglichen, muss der Unternehmer eine umfassende Widerrufsbelehrung vorbereiten. Er kann zusätzlich Widerrufsformulare im Internet bereitstellen.
Die Widerrufserklärung muss auch innerhalb der Frist erfolgen. Im Gegensatz zu anderen Willenserklärungen kommt es hierbei darauf an, ob der Verbraucher den Widerruf rechtzeitig absendet. Wann die Erklärung zugeht ist dabei nebensächlich.
Der Widerruf muss auch keine Begründung enthalten.

Schicksal des Vertrages

Nach erklärtem Widerruf haben die Parteien zwei Wochen lang Zeit, die erhaltenen Leistungen zurück zu gewähren. Die Frist für den Kunden beginnt mit der Erklärung des Widerrufes. Nur beim Verkauf von Waren durch einen Unternehmer an einen Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf) kann der Verkäufer die Rückzahlung bis zum Erhalt der Ware zurückbehalten. Dann gilt auch für ihn die zwei-Wochen-Frist. Der Verbraucher muss die Waren nur dann nicht zurück senden, wenn der Unternehmer versprochen hat, diese abzuholen.

Wurde ein Vertrag über eine Dienstleistung widerrufen, muss der Verbraucher für die bisher geleisteten Dienste Wertersatz leisten. Keinen Wertersatz muss der Verbraucher aber bei digitalen Dienstleistungen leisten, sofern sich der Inhalt nicht auf einem digitalen Datenträger befindet (Downloads).

Bei anderen Leistungen muss nur Wertersatz geleistet werden, wenn die Sache an Wert verloren hat. Nutzungsvorteile sind hier nicht mehr zu vergüten.

Die Kosten der Rücksendung trägt der Unternehmer, wenn

in den anderen Fällen trägt der Verbraucher diese Kosten selbst.

Widerrufsrecht AGB im Reiserecht

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 24.05.2018)