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a) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Sinn und Zweck

aa) Zweck der AGB

Die meisten Anbieter von Leistungen und Waren haben sich vorgedruckte Vertragsbedingungen zugelegt, die als Vertragsinhalt für alle kommenden Verträge dienen sollen, dabei handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese verfolgen zumeist folgende Zwecke

bb) Notwendigkeit einer gesetzlichen Reglung

Der unkontrollierte Einsatz von allgemeinen Geschäftsbedingungen kann für den Vertragspartner und hier insbesonder für den Verbraucher nachteilige Auswirkungen haben. Die Gründe hierfür liegen zumeist darin begründet, dass Deshalb ist am 01.04.1977 das AGB-Gesetz in Kraft getreten. Die Vorschriften wurden in leicht geänderter Form zum 01.01.2002 durch die Schuldrechtsreform in das BGB integriert.

cc) Definition: Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte, für eine Vielzahl von Verträgen bestimmte Vertragsbedingungen, die eine Partei der anderen Vertragspartei stellt. Beispiel:

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind immer an einen wirksamen Vertrag gekoppelt.
Merke: Kein wirksamer Vertrag- keine wirksame Einbeziehung der AGB.

Ausnahmen

Es gibt jedoch Fälle, in denen trotz Bestehen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Anwendung der AGB-Vorschriften des BGB ausgeschlossen sind. Diese Fälle sind in § 310 Abs 2 und Abs. 4 BGB geregelt. Ein Ausschluss besteht damit bei Verträgen auf den Gebieten:

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 07.05.2018)