Arten der Leistungsstörungen
Die Leistungsstörung die bei einem Vertrag auftreten kann
lässt sich unterteilen in
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Nichtleistung Die geschuldete Leistung wird nicht erbracht
und kann auch nicht erbracht werden, weil der Schuldner hierzu nicht in
der Lage ist. Diese Form der Leistungsstörung nennt man Unmöglichkeit.
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verspätete Leistung Der Schuldner kann zwar leisten, tut dies
aber nicht rechtzeitig es liegt eine Leistungsstörung vor, die Verzug
genannt wird.
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Schlechtleistung Die Leistung wird erbracht und von dem Schuldner
auch angenommen. Jedoch ist die Leistung als solche mangelhaft (Hauptpflichtverletzung) oder der
Schuldner verletzt seine sonstigen Pflichten aus dem Vertrag (Nebenpflichtverletzung).
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Vorvertragliche Pflichtverletzungen Die Leistung wird ordnungsgemäß
erbracht. Der Vertragspartner hat nur im Vorfeld die ihm obliegenden Pflichten
(Aufklärungspflicht, Sorgfaltspflicht ...) verletzt und daraus
ist ein Schaden entstanden. Dies ist ein Fall der vorvertraglichen Pflichtverletzung(früher culpa
in contrahendo).
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