VII. Insolvenzrecht - kurze Geschichte
Konkursordnung - KO
Das heutige Insolvenzrecht hat seine Grundlagen bereits im 19. Jahrhundert.
Wie aus dem Geschichtsunterricht bekannt, bestand Deutschland in der Mitte
des 19. Jahrhunderts aus vielen Kleinstaaten. In den Jahren 1870/71 kam
es dann zum deutsch-französischen Krieg. In dessen Folge wurden unter
Fürst Otto von Bismarck die deutschen Fürstentümer zum deutschen
Reich vereint. Mit der Vereinigung fielen eine Vielzahl von Steuern und
Zöllen weg. Auch wurden Währung und Gewichte vereinheitlicht.
Dies führte wiederum dazu, dass die Wirtschaft boomte. Die Zeit
von 1871 bis 1874 sind deshalb in die Geschichte als die "Gründerjahre"
eingegangen.
Bei diesem Boom gab es jedoch viele Unternehmen, die der wachsenden
Konkurrenz auf dem Markt nicht gewachsen waren. Auch traten Fehlspekulationen
auf, so dass kam, was kommen musste. Im Jahre 1874 begann die
Wirtschaft zu stagnieren. Der "Gründerkrach" führte zur
Zahlungsunfähigkeit einiger Unternehmen. Dies stellt eine neue Situation
dar, auf die es sich nunmehr einzustellen gab. Deshalb entstand im Jahre
1877 die 1898 verabschiedete bis 1998 geltende Konkursordnung und
die Vergleichsordnung VO.
Gesamtvollstreckungsordnung - GesO
Eine ähnliche Situation stellte sich 1990 nach dem Zusammenbruch der
DDR. Die bis dahin wegen der staatlichen Förderung konkurssichere
Wirtschaft stand nunmehr vor dem für die Planwirtschaft völlig
unbekanntem Risiko von Unternehmensinsolvenzen. Dem begegnete die letzte
DDR- Regierung durch Beschluss der Volkskammer am 06.06.1990
mit der Gesamtvollstreckungsordnung. Diese ist bereits am 01.07.1990
in Kraft getreten.
Die Insolvenzordnung - InsO
Bereits seit der Ölkrise 1973 wurden Rufe nach einer Reform des Konkursrechtes
laut. Damals bildete sich der Trend heraus, dass das Konkursverfahren
nur noch zur Deckung der Verfahrenskosten - also um seiner selbst Willen
betrieben wurde. Die Gläubiger der insolventen Unternehmen erhielten
meist keine oder sehr geringe Auszahlungen auf ihre Forderungen. Deshalb
wurde 1978 die Kommission für Insolvenzrecht zusammengerufen
und seit dem die Reform der Konkursordnung diskutiert.
Die neu geschaffene politische Lage Anfang der 90-iger Jahre des letzten
Jahrhunderts machte nunmehr eine Vereinigung des Rechtes in Ost und West
notwendig. Beschleunigt durch diesen Fakt wurde die neue Insolvenzordnung
am 21.04.1994 vom Bundestag verabschiedet. Die Insolvenzordnung,
die nunmehr die Rechtslage in ganz Deutschland einheitlich regelt, trat
am 01.01.1999 in Kraft und ist auf alle Verfahren anzuwenden, die
ab diesem Zeitpunkt beantragt wurden.
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