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Reisestornierungen wegen des Corona Virus (COVID 19)

Liebe Leser,

mich erreichen derzeit zahllose Anfragen zur Stornierung von Reisen aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie.

In der Regel geht es dabei um Reisen, Ferienwohnungen, Hotelzimmer die nun storniert werden sollen. Teilweise wird durch die Veranstalter nun eine Stornogebühr verlangt und es stellt sich die Frage, muss ich diese bezahlen?

Prinzipiell können Reisen und Hotelzimmer durch den Reisenden abgesagt werden. Der Reisende muss dann aber damit rechnen, dass er mit Stornokosten belastet wird. Diese Kosten richten sich bei Reiseverträgen in der Regel nach dem Stornierungszeitpunkt (hier hilft ein Blick in die AGB). Bei getrennt gebuchten Übernachtungen, Flügen, Bahntickets, Busfahrten, Segelyachten, Wohnwagen und anderem ist in der Regel der vereinbarte Preis abzüglich eines Anteils für ersparte Aufwendungen zu zahlen. Diese Kosten fallen auch an, wenn der Reisende aus persönlichen Gründen (z.B. eine Erkrankung oder auch nur die Angst vor einer Erkrankung) absagt.

Die Reisekostenrücktrittsversicherung tritt nur in Fällen ein, in denen der Reisende wegen einer tatsächlichen Erkrankung seiner Person oder eines nahen Angehörigen absagen muss. Andere Notfälle sind ebenfalls abgesichert, erfassen aber nicht den Fall einer weltweiten Pandemie. Kurz die Reiserücktrittsversicherung hilft hier nur in wenigen Fällen weiter.

Aber in Zeiten der Corona ist alles anders. Hier gelten einige Ausnahmeregeln, die eher selten Anwendung finden. Betrachten wir zunächst den Pauschalreisevertrag. Hier kann und muss der Reiseveranstalter eine Reise für den Reisenden kostenfrei absagen, wenn "aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände" die Durchführung der Reise gehindert ist; §651 h IV Nr. 2 BGB. Mit der Schließung der Grenzen, dem Verbot von Übernachtungen zu touristischen Zwecken, Ausgangsverboten, Quarantäne-Anordnungen für Einreisende in viele Länder und anderes können wir mittlerweile davon ausgehen, dass ein solcher Grund besteht. Auch wenn der Reisende die Reise zuerst absagt. Solange diese Gründe tatsächlich bestehen, bleibt die Stornierung für den Reisenden kostenfrei.

Bei anderen touristischen Leistungen, wie reinen Übernachtungen, Mietwagen, Beförderungen und anderem kommt uns eine andere Vorschrift zugute. Damit werden beide Parteien von der Leistungspflicht befreit, wenn die Leistung unmöglich geworden ist; §§ 275, 283, 326 BGB. Solange diese staatlichen Einschränkungen für die Nutzung dieser Leistungen also bestehen, kann auch hier eine kostenfreie Stornierung vorgenommen werden. Hier muss aber schon im Einzelfall genau hingesehen werden, ob diese Leistung auch unmöglich geworden ist. Dies wird für die meisten Leistungen zutreffen, ist aber keine Grundregel.

Doch Achtung beide Möglichkeiten gelten nur so lange, wie diese Einschränkungen tatsächlich auch bestehen. Für Buchungen in den kommenden Monaten kann das nicht vorhergesehen werden. Es kann daher nur empfohlen werden abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt. Fallen bis zum geplanten Abreisetermin die Beschränkungen weg, wird die Stornierung nicht mehr kostenfrei erfolgen können.

Was soll ich Ihnen also nun empfehlen? Versuchen wir es mit folgenden Regeln:
1. Buchungen bei denen die Reise während der Dauer der behördlichen Verbote angetreten werden soll, können und sollten mit Rücksicht auf Ihre Gesundheit storniert werden.
2. Bei späteren Buchungen sollte abgewartet werden, wie sich die Lage entwickelt. Zuverlässige Tipps können hier noch nicht erteilt werden. Nur wenn die Durchführung der Reise für Sie unter gar keinen Umständen in Betracht kommt, sollten Sie rechtzeitig stornieren, um die Kosten geringer zu halten.
3. Anzahlungen bei Pauschalreiseverträgen (Übernachtung und Anreise oder andere Leistungen werden zusammen gebucht) bitte erst nach Übergabe eines Sicherungsscheins leisten.
4. Denken Sie auch daran, dass sich diese Krise für die Tourismusunternehmen zu einem Fiasko entwickeln wird. Allen ist geholfen, wenn Sie ggf. versuchen, eine Umbuchung auf einen anderen Zeitpunkt zu erreichen.

Bis dahin, bleiben Sie gesund, nehmen Sie diese Zeit mit Humor und entdecken Sie Dinge in ihrem Leben, die sie vielleicht schon vergessen haben. Die Zeit ist auch eine Chance.

Ihre
Grit Andersch

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