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Nichtigkeit von Verträgen

Ein Vertrag, der zustande gekommen ist muss noch lange keine Rechtswirkung entfalten. Er kann unwirksam oder sogar nichtig sein. Ein nichtiger Vertrag kommt zwar zustande, wird dann aber behandelt, als sei er nicht existent.

Deshalb werden sehr harte Anforderungen an die Nichtigkeit des Vertrages gestellt.
Wichtige Gründe für die Nichtigkeit sind:

Eine Nichtigkeit liegt aber noch nicht vor, wenn: Die Nichtigkeit ist von anderen Gründen zu unterscheiden, die dazu führen, dass die Parteien den Vertrag nicht erfüllen müssen.
Diese wären zum Beispiel:

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 08.04.2018)