1. Was ist das Verwaltungsrecht?
Das
Verwaltungsrecht ist das wichtigste Teilgebiet im
öffentlichen
Recht. Es regelt die Beziehungen zwischen Behörden und staatlichen
Verwaltungsstellen und den Rechtssubjekten (Bürger, Unternehmen, andere
Behörden) des Staates, also die Fragen der Exekutive. Es ist dadurch
geprägt, dass die Behörde hier in einem übergeordneten = hoheitlichen
Verhältnis handelt. Sie erteilt also Weisungen, die der Angewiesene
zu erfüllen hat.
2. Zuständige Gerichte
Streitigkeiten, die sich auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts abspielen,
sind vor dem zuständigen Verwaltungsgericht auszufechten. Dabei
sind jedoch diverse Sonderzuständigkeiten zu beachten. So bestehen
zum Beispiel für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts
(Rentenversicherung, Krankenversicherung...) welches ebenfalls dem Charakter nach Verwaltungsrecht
ist die besondere Zuständigkeit des Sozialgerichts. Für Steuersachen
gibt es das Finanzgericht. Die gesonderten Gerichtsbarkeiten
gibt es deshalb, weil die Rechtslage in diesen Rechtsgebieten zum Teil
erheblich von dem allgemeinen Verwaltungsrecht abweicht. So werden Sozialstreitigkeiten
überwiegend nach den SGB I - X (Sozialgesetzbuch) und Nebengesetzen
und Steuerstreitigkeiten nach der AO (Abgabenordnung) behandelt.
Schadensersatzansprüche aus rechtswidrigem Verwaltungshandeln oder
auch Ansprüche aus Enteignungen, die eigentlich auch unter Beteiligung der hoheitlichen Staatsgewalt stattfinden, sind per Gesetz den Zivilgerichten zugeordnet.
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