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Der Tarifvertrag - Inhalt, Aufbau und Wirkung

1. Aufbau

Der Tarifvertrag unterteilt sich in den normativen und den obligatorischen Teil.

a) Tarifvertrag - Normativer Teil

Der normative Teil regelt die Rechtsverhältnisse der von diesem Tarifvertrag umfassten Einzelarbeitsverhältnisse wie zum Beispiel: und auch die kollektivarbeitsrechtlichen Beziehungen (z.B. Rechte des Betriebsrates, Wahl u.s.w.). So können besondere Mitbestimmungsrechte Gegenstand des Tarifvertrages sein.

b) Tarifvertrag - Obligatorischer Teil

Der obligatorische Teil regelt die Rechtsbeziehungen der Tarifvertragsparteien untereinander. Hierzu gehören z.B. die Dauer der Geltung des Tarifvertrages, bestimmte Durchführungspflichten, die Friedenspflicht, die die Parteien während der Laufzeit des Vertrages zum Unterlassen von Arbeitskampfmaßnahmen verpflichtet und natürlich Regelungen zur Kündigung eines Tarifvertrages.

2. Arten von Tarifverträgen

Je nach Inhalt unterscheidet man mehrere besondere Arten von Tarifverträgen.

Je nach Anwendungsbereich unterscheidet man

Nach Inhalten der Tarifverträge werden unterschieden:

3. Anwendbarkeit des Tarifvertrages

a) Örtlich

Gegenstand des Tarifvertrages ist regelmäßig der örtliche Anwendungsbereich. Entscheidend ist dabei meist der Ort, an dem der Arbeitnehmer angestellt wurde. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig seinen Einsatzort wechselt.

b) Zeitlich

Im Tarifvertrag ist meist die Dauer der Wirkung des Tarifvertrages geregelt. Läuft der Tarifvertrag aus, wird gekündigt oder tritt der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus, so gilt der letzte Tarifvertrag weiter, bis er durch einen neuen ersetzt wird. § 4 TVG

c) Branchen

Es gilt der Grundsatz - ein Betrieb - ein Tarifvertrag. Abzustellen ist auf den Schwerpunkt der Tätigkeit des Betriebes. Danach richtet sich, welcher Branchen-Tarifvertrag auf den Betrieb anzuwenden ist. Dieser Tarifvertrag gilt dann für alle Arbeitnehmer des Betriebes von Lagerverwalter bis zur Sekretärin.

d) Persönlich

Grundsätzlich gilt ein Tarifvertrag nicht automatisch für das Arbeitsverhältnis einer Branche. Er findet vielmehr nur Anwendung, wenn eines der folgenden Kriterien gegeben ist:

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 08.04.2018)