Logo

Haftung für die Garderobe

Der Gast hat im Regelfall immer auf seine Garderobe selbst zu achten. Dies heißt, dass der Gast unabhängig davon, ob ein entsprechendes Schild angebracht ist oder nicht den Verlust oder die Beschädigung der Garderobe selbst zu tragen hat. Von dieser Regel gibt es jedoch zwei Ausnahmefälle: Ist der Wirt nach diesen Vorschriften zur Haftung verpflichtet sollte der Gast durch einen Anwalt prüfen lassen, ob die Haftung des Wirtes nicht durch vertragliche Vereinbarung (Schilder, Hinweise auch Garderobenmarken, Allgemeine Geschäftsbedingungen u.ä.) ausgeschlossen wurde.

Startseite > Überblick > Recht im Restaurant

präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 26.02.2018)