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1. Was ist das Verwaltungsrecht?

Das Verwaltungsrecht ist das wichtigste Teilgebiet im öffentlichen Recht. Es regelt die Beziehungen zwischen Behörden und staatlichen Verwaltungsstellen und den Rechtssubjekten (Bürger, Unternehmen, andere Behörden) des Staates, also die Fragen der Exekutive. Es ist dadurch geprägt, dass die Behörde hier in einem übergeordneten = hoheitlichen Verhältnis handelt. Sie erteilt also Weisungen, die der Angewiesene zu erfüllen hat.

2. Zuständige Gerichte

Streitigkeiten, die sich auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts abspielen, sind vor dem zuständigen Verwaltungsgericht auszufechten. Dabei sind jedoch diverse Sonderzuständigkeiten zu beachten. So bestehen zum Beispiel für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts (Rentenversicherung, Krankenversicherung...) welches ebenfalls dem Charakter nach Verwaltungsrecht ist die besondere Zuständigkeit des Sozialgerichts. Für Steuersachen gibt es das Finanzgericht. Die gesonderten Gerichtsbarkeiten gibt es deshalb, weil die Rechtslage in diesen Rechtsgebieten zum Teil erheblich von dem allgemeinen Verwaltungsrecht abweicht. So werden Sozialstreitigkeiten überwiegend nach den SGB I - X (Sozialgesetzbuch) und Nebengesetzen und Steuerstreitigkeiten nach der AO (Abgabenordnung) behandelt.

Schadensersatzansprüche aus rechtswidrigem Verwaltungshandeln oder auch Ansprüche aus Enteignungen, die eigentlich auch unter Beteiligung der hoheitlichen Staatsgewalt stattfinden, sind per Gesetz den Zivilgerichten zugeordnet.

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 24.05.2018)