Alois soll laut Vertrag den Gartenzaun der Berta streichen. Am Abend bevor er mit den Arbeiten beginnen will wird der Zaun durch randalierende Jugendliche zerstört und zu Brennholz verarbeitet. Die Leistung ist unmöglich.
Die Operndiva Dorella wurde zu einem Galakonzert verpflichtet. Am Tage des Konzertes wird Sie heiser und kann nicht mehr singen. Die Leistung wird unmöglich.
Die Konzertagentur Knallig mietet für ein Konzert in der Waldbühne eine Lichtanlage, welche von dem Vermieter am Vormittag des Konzerttages in der Waldbühne aufgebaut werden soll. Als das Konzert beginnen soll, ist die Lichtanlage noch immer nicht da. Ein späterer Aufbau der Lichtanlage ist völlig sinnlos, da dann das Konzert bereits vorüber ist. Deshalb tritt hier mit Versäumnis des Termins Unmöglichkeit ein.
Ähnliches gilt bei einem für eine bestimmte Nacht gebuchten Hotelzimmer.
Der Gläubiger hat eine Flasche australischen Wein des Jahrganges 1956 für 50,00 € beim Weinhändler bestellt. Kurz nachdem der Händler die Lieferung zugesagt hat, wird die letzte Flasche in seinem Lager zerstört. Die einzige Möglichkeit, eine Flasche aufzutreiben, wäre diese bei einem Australischen Händler zu bestellen und für 1000,00 € einfliegen zu lassen. Hier liegt wirtschaftliche Unmöglichkeit vor.
Hätte es sich hier jedoch um ein lebensrettendes Medikament gehandelt, hätte das Interesse des Gläubigers überwogen und der Händler wäre noch immer zur Nachlieferung des Medikamentes verpflichtet.
Die Opernsängerin kann abends zum Konzert nicht auftreten, weil am gleichen Tag ihr Kind bei einem Unfall schwer verletzt wurde und im Krankenhaus liegt.
Startseite > Übersicht > Vertragsrecht > Leistungsstörungen > Unmöglichkeit