Das Recht im Ausbildungsvertrag
Die Rechtsbeziehungen beim
Ausbildungsvertrag richtet sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung erfolgt in Deutschland im so genannten dualen System. Die Rechte und Pflichten der Beteiligten (Ausbildender, Ausbilder und Auszubildender) die Inhalte im Ausbildungsvertrag und die Regelung und Kontrolle der Ausbildungsinhalte durch Verordnungen und die IHK sind im Folgenden erläutert.
I. Das duale Ausbildungssystem
Die Ausbildung für einen bestimmten Beruf erfolgt in der Bundesrepublik regelmäßig im Rahmen des so genannten dualen Systems.
Der Gegenstand des dualen Systems ist in § 2 des Berufsbildungsgesetzes geregelt:
Berufsbildung wird durchgeführt in Betrieben der Wirtschaft, in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere des öffentlichen Dienstes,
der Angehörigen freier Berufe und in Haushalten (betriebliche Berufsbildung) sowie in berufsbildenden Schulen und sonstigen Berufsbildungseinrichtungen
außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung.
Der Begriff des Dualen Systems umfasst damit immer eine zweigliedrige Ausbildung und zwar die schulische und die betriebliche Ausbildung. Dieses System
kann - muss aber nicht - durch weitere Angebote ergänzt werden. Das duale System wird vor allem in klassischen Berufsfeldern nach einheitlichen
Bildungsstandards durchgeführt und dient dazu, dass Arbeitgeber anhand des Berufsabschlusses die Mindestanforderungen an jeden Bewerber einschätzen
können.
II. Das Berufsbildungsgesetz
Grundsätzlich gelten auch im Berufausbildungsverhältnis die Grundsätze des Arbeitsrechtes. Diese werden jedoch durch spezielle Vorschriften ergänzt.
Das Berufsbildungsgesetz gilt für alle Ausbildungsverhältnisse des dualen Systems. Umfasst sind dabei:
- Berufsausbildung: breite berufliche Grundbildung für eine qualifizierte Tätigkeit durch Vermittlung fachlicher Kenntnisse und Berufserfahrung
- Berufliche Fortbildung: Erweiterung vorhandenen beruflicher und fachlicher Kenntnisse
- Berufliche Umschulung: Befähigung zu einer anderen, als der bisher erlernten oder ausgeübten Tätigkeit
- Berufsausbildungsvorbereitung: Seit der Umstrukturierung des BBiG im Jahr 2005 gehört auch die Vermittlung von Grundlagen zur Heranführung an einen Ausbildungsberuf zu den Regelungsinhalten des Berufsbildungsgesetzes
Es gilt jedoch nicht für Ausbildungsverhältnisse, die lediglich durch schulische Ausbildung erfolgt. (Fachhochschule u.s.w.)
Das Berufsbildungsgesetz regelt dabei die besonderen Pflichten der Parteien des Ausbildungsverhältnisses, insbesondere die Pflichten zwischen
Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb.
Insbesondere sind geregelt: Die Begründung und Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, die Pflichten der Parteien, sowie die Ordnung der
Berufsbildung (Eignung der Ausbildenden, Verzeichnis der Ausbildungsberufe, Prüfungswesen u.s.w.)
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