Reiserecht und Tourismusrecht
Das Tourismusrecht besteht nich nur aus dem Reiserecht. Wesentliche Fragen ergeben sich auch aus dem Beherbergungsvertrag, dem Dienstvertragsrecht, dem Beförderungsvertrag und auch dem Bewirtungsvertrag. Ob ein
Reisevertrag oder ein anderer Vertrag vorliegt müssen Sie zunächst ermitteln.
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Reisevertrag (klassisches Reiserecht)
(Buchung
von mindestens zwei Hauptleistung - wie Übernachtung
Flug oder Fahrt, Sprach- oder Sportkurs, Konzertteilnahme, ...oder Ferienhausbuchung
mit einem Reiseveranstalter)
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Mietvertrag / Beherbergungsvertrag
(Hotelzimmer, Campingwagen, Mietwagen, Sportausrüstung, ...ggf. mit Verpflegung)
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Beförderungsvertrag
(nur Buchung einer Beförderung - Flug, Eisenbahnfahrt, Busfahrt, Fähre)
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Dienstverträge
(Kurse, Stadtrundfahrten)
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BewirtungsvertragVerträge
zwischen Gast und Restaurant- Tischreservierung, Vertragsabschluss, Hausrecht und Gewährleistung
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Rechtsfragen für Unternehmen im Tourismus Für den Tourismusbetrieb gibt es jede Menge Pflichten, deren Missachtung zu Abmahnungen und anderen Problemen führt
Reiserecht