Das Hausrecht des Wirtes, Alkoholausschank und Sperrzeiten
Hausrecht
Benimmt sich ein Gast in einem Restaurant daneben, überlegt der Gastwirt gelegentlich, ob er berechtigt ist, den Gast aus dem Restaurant zu verweisen... und er hat dieses Recht.
Der Wirt hat im Restaurant das
Hausrecht. Das bedeutet er kann bestimmen, welcher Gast das Lokal betreten
darf und welcher nicht. Bei der Ausübung des Hausrechtes ist ihm nur
die Grenze gesetzt, dass er bei der Auswahl der berechtigten Personen
keine Diskriminierung begehen darf und auch keine willkürliche Auswahl
treffen darf. Zulässig ist daher ein Ausschluss von Personen,
die nicht Clubmitglieder sind, sofern es einen solchen Club gibt, der Ausschluss
von betrunkenen Personen oder Personen, die unter Drogeneinfluss stehen,
Personen, die schmutzige Kleidung tragen, Händlern, Bettlern u.s.w.
Auch darf der Wirt, wenn ein Anlass besteht ein Haus- oder Lokalverbot
aussprechen. Personen, die sich hieran nicht halten, begehen einen Hausfriedensbruch,
der auf Antrag des Wirtes strafrechtlich geahndet werden kann. Ein Schild,
auf welchem pauschal einem bestimmten Personenkreis der Zutritt untersagt
wird, reicht im Regelfall als Hausverbot noch nicht aus.
Alkoholausschank
Wird Alkohol ausgeschenkt, so
müssen immer auch
alkoholfreie Getränke nebenher im Angebot sein.
Es ist aber auch immer ein alkoholfreies Getränk in der gleichen Menge
und mit dem selben oder geringeren Preis wie das billigste alkoholhaltige
Getränk auszuschenken.
Ist ein Gast erkennbar alkoholisiert,
so darf der Wirt diesem Gast keinen Alkohol mehr ausschenken. (§ 20 Nr. 2
GaststättenGesetz) Auch kann der Wirt, der einen Gast in erheblich
alkoholisiertem Zustand mit dem Wissen entlässt, dass dieser
jetzt mit einem Fahrzeug fahren wird, für den Fall eines Unfalls auf
Schadensersatz in Anspruch genommen werden und in einigen Fällen sogar
strafrechtlich dafür haftbar gemacht werden.(Unterlassungstaten)
Sperrzeiten
Die in Landesvorschriften enthaltenen Sperrzeiten sind stets einzuhalten. Entfernt sich ein Gast nach der Sperrzeit nicht aus dem Lokal, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die zu Bußgeldern führen kann.
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