Reiseveranstalter ist immer derjenige, der mindestens zwei Hauptleistungen zu einem Leistungspaket verbindet. Diese Hauptleistungen müssen auch nicht notwendigerweise eine Übernachtung oder eine Fahrt oder einen Flug zum Zielort enthalten. Seit der jüngesten Entscheidung der Gerichte müssen so auch Anbieter von touristischen Einzelleistungen, Übernachtungen, ja sogar gemeinnützige Vereine damit rechnen, als Reiseveranstalter behandelt zu werden, wenn sie ihre Leistungen mit weiteren Leistungen kombinieren (z.B. bei einem Trainingslager). In der konkreten Entscheidung wurde ein Hotel zur Ausstellung eines Sicherungsscheines verpflichtet, weil es zusätzlich zu den Übernachtungsleistungen ein umfangreiches Wellnessprogramm zum Komplettpreis angeboten hat.
Zur Eigenschaft des Reiseveranstalters gehört auch, dass er eigenverantwortlich verspricht, sämtliche Reiseleistungen zu erbringen, also der bei dem die Fäden zusammenlaufen und der dafür
verantwortlich ist, dass alles klappt. Der Reiseveranstalter haftet
für die Mängel der Reise.
Um den Pflichten des Veranstalters
zu entgehen haben einige große Reiseveranstalter eine Klausel aufgenommen,
die besagt, sie seien nur Vermittler der Reiseleistungen. Diese VermittlerKlausel
die, die Haftung für Reisemängel ausschließen soll, ist
unwirksam. Eine Vermittlung kann nur
dann vorliegen, wenn Einzelleistungen (z.B. Tauchkurs, Tagesausflug, Skipässe)
vermittelt werden, nicht aber bei einer Reisegesamtheit.
Ein Reiseveranstalter muss
auch nicht gewerblich handeln. Organisiert jemand also für einen Kegelklub
eine Reise und beauftragt selbst keinen Veranstalter so kann er ebenfalls
Reiseveranstalter sein. Hier ist man bei der Beurteilung der Veranstaltertätigkeit
aber nicht so streng. Oft kann hier auch nur eine tatsächliche
Vermittlung von Reiseleistungen vorliegen.
z.B. Der Organisator
bucht das Hotel, aber jeder Reisende checkt selbst ein und nach Abreise
bezahlt jeder seine eigene Rechnung an der Hotelrezeption. Der Organisator
hat hier keinen Vertrag mit dem Hotel, sondern jeder einzelne Reisende
schließt beim Einchecken einen Vertrag ab.