Wer ist eigentlich alles Reiseveranstalter?

Reiseveranstalter wie TUI und alltours sind jedem bekannt. In einigen Fällen trifft die Plicht zur Versicherung oder zur Gewährleistung nach den Grundsätzen des Reiserechts jedoch auch andere, die sonst nicht als Reiseveranstalter fungieren.

Reiseveranstalter ist immer derjenige, der mindestens zwei Hauptleistungen zu einem Leistungspaket verbindet. Diese Hauptleistungen müssen auch nicht notwendigerweise eine Übernachtung oder eine Fahrt oder einen Flug zum Zielort enthalten. Seit der jüngesten Entscheidung der Gerichte müssen so auch Anbieter von touristischen Einzelleistungen, Übernachtungen, ja sogar gemeinnützige Vereine damit rechnen, als Reiseveranstalter behandelt zu werden, wenn sie ihre Leistungen mit weiteren Leistungen kombinieren (z.B. bei einem Trainingslager). In der konkreten Entscheidung wurde ein Hotel zur Ausstellung eines Sicherungsscheines verpflichtet, weil es zusätzlich zu den Übernachtungsleistungen ein umfangreiches Wellnessprogramm zum Komplettpreis angeboten hat.

Zur Eigenschaft des Reiseveranstalters gehört auch, dass er eigenverantwortlich verspricht, sämtliche Reiseleistungen zu erbringen, also der bei dem die Fäden zusammenlaufen und der dafür verantwortlich ist, dass alles klappt. Der Reiseveranstalter haftet für die Mängel der Reise.
Um den Pflichten des Veranstalters zu entgehen haben einige große Reiseveranstalter eine Klausel aufgenommen, die besagt, sie seien nur Vermittler der Reiseleistungen. Diese VermittlerKlausel die, die Haftung für Reisemängel ausschließen soll, ist unwirksam. Eine Vermittlung kann nur dann vorliegen, wenn Einzelleistungen (z.B. Tauchkurs, Tagesausflug, Skipässe) vermittelt werden, nicht aber bei einer Reisegesamtheit.

Ein Reiseveranstalter muss auch nicht gewerblich handeln. Organisiert jemand also für einen Kegelklub eine Reise und beauftragt selbst keinen Veranstalter so kann er ebenfalls Reiseveranstalter sein. Hier ist man bei der Beurteilung der Veranstaltertätigkeit aber nicht so streng. Oft kann hier auch nur eine tatsächliche Vermittlung von Reiseleistungen vorliegen.
z.B. Der Organisator bucht das Hotel, aber jeder Reisende checkt selbst ein und nach Abreise bezahlt jeder seine eigene Rechnung an der Hotelrezeption. Der Organisator hat hier keinen Vertrag mit dem Hotel, sondern jeder einzelne Reisende schließt beim Einchecken einen Vertrag ab.

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