Haben Sie z.B. eine "Fortuna"-Reise (sog. "Hotelroulette") gebucht, also eine Reise, bei der kein bestimmtes Hotel feststeht, sondern nur eine bestimmte Region, eine Hotel-Kategorie u.s.w., so richten sich Ihre Rechte nur nach dem Vertragsinhalt. Ohne Festlegung einer bestimmten Kategorie des Hotels ist die Unterbringung in einem 5-Sterne oder nur 2-Sterne-Hotel also Glückssache. Im Übrigen haben Sie die gleichen Rechte wie bei normalen Reisen auch.
Regelmäßig können Sie aber die Unterbringung in genau dem Hotel an genau dem Ort in genau der Kategorie erwarten und vor Ort verlangen, wie sie es gebucht haben.
Sie können auch verlangen, dass die Unterbringung mangelfrei ist (kein Baulärm u.s.w.)
Doch in einigen Fällen wird eben diese Pflicht nicht erfüllt ...
Das Abhilfeverlangen sollte, um weitere Rechte zu wahren mit einer Frist versehen sein. Diese Frist muss angemessen sein. Es muss also den Veranstalter innerhalb dieser Frist problemlos möglich sein, den Mangel zu beheben. Diese Frist kann sich somit zwischen einer Stunde und einigen Tagen bewegen.
Wird Abhilfe geleistet, so ist bei späteren Minderungsansprüchen nur der Zeitraum bis zur Abhilfe zu berücksichtigen. Gelingt die Abhilfe nicht, oder nur teilweise so stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie diese Abhilfeversuche akzeptieren und nach der Rückkehr die Geltendmachung von Minderung und von Schadensersatzansprüchen in die Wege leiten, ob Sie weiterhin verlangen, dass der Mangel beseitigt wird.
Voraussetzung für eine solche Kündigung ist allerdings, dass
Wann ein Mangel erheblich ist, wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Eine bloße Unannehmlichkeit reicht für eine Kündigung nicht aus. Fehlender Service, zu kurze Essenszeiten werden allein noch keine Kündigungsmöglichkeit eröffnen. Nach der Rechtsprechung des LG Frankfurt (Frankfurter Tabelle) wird bei einer Preisminderung ab 20 % von einem Kündigungsrecht auszugehen sein. Die übrigen Gerichten fordern sogar 50 %. (z.B. starke Schäden am Zimmer, keine Verpflegung, Wegfall wichtiger Reiseleistungen- wie Ausfall gebuchter Tauchkurs bei Tauchreise ...)