Im Regelfall wird der Reiseveranstalter ihr Vertragspartner und damit auch Ihr Ansprechpartner sein. Reiseveranstalter ist der, der unter seinem Namen mehrere Reiseleistungen zu einem Reisepaket bündelt.
Die Aufgabe des Reisebüros ist es in den meisten Fällen, nur die Verträge zu vermitteln. Deshalb kommt allein durch die Buchung der Reise im Reisebüro noch kein bindender Vertrag zustande. Erst, wenn der Veranstalter die Buchung bestätigt, hat er den Vertrag angenommen. Deshalb entstehen auch Ansprüche, wie Reisepreisminderungen, Schadensersatz und ähnliches in der Regel nur, wenn diese Bestätigung stattgefunden hat.
Nur wenn das Reisebüro eine Filiale des Reiseveranstalters ist, kann dieses gleich die Reisebestätigung erklären. Erkennbar sind diese Reisebüros dadurch, dass nur Reisen eines einzelnen Veranstalters angeboten werden. Diese Außenstellen haben oft die Bevollmächtigung zum Abschluss des Vertrages nicht nur zur Vermittlung und Weitergabe der Buchungen.
Gleiches kann Hotels, Beautyfarmen und auch Sportvereinen passieren, wenn diese Reiseleistungen miteinander kombiniert anbieten. So hat der BGH bereits entschieden, dass ein Hotel, welches die Übernachtungen im Paket mit enem umfangreichen Wellnessangebot angeboten hat als Reiseveranstalter zu behandeln ist. Auch dessen Rechtsbeziehungen richten sich nach dem Reiserecht.
Als Faustregel sollte sich der Reisende jedoch merken, dass er sich mit Problemen und Ansprüchen stets zuerst an den jenigen richten sollte, der die Reisebestätigung versandt hat.