Grundsätzlich sind die Reiseveranstalter verpflichtet, Änderungswünschen des Reisenden nachzukommen, wenn diese keine erhöhten Schwierigkeiten oder Kosten verursachen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Änderung keine Kosten verursacht.
Um den Aufwand der mit den Buchungsänderungen verbunden ist zu verhindern, sind einige Reiseveranstalter darauf verfallen, bei jeder Änderung davon auszugehen, dass der Reisende seine Reise storniert und neu bucht. Eine solche Klausel in den Reisebedingungen ist jedoch unzulässig!
Solange es sich nur um eine
Umbuchung handelt, muss der Reisende nur die Bearbeitungskosten
und die Differenz zum urspünglich errechneten Reisepreis übernehmen.
Nicht jede Änderung der Reisebedingungen ist jedoch eine Umbuchung.
Eine Umbuchung liegt nur
dann vor, wenn eine Änderung von Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts,
der Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen wird.
Keine Umbuchung, sondern eine Stornierung liegt z.B. vor, wenn: