Was ist, wenn die Reisekostenrücktrittsversicherung
nicht die gesamten Stornokosten abdeckt?
Ist bei Ihnen doch der Fall
eingetreten, dass eine Reiserücktrittsversicherung die Kosten für
einen Rücktritt erstatten will, heißt das jedoch nicht, dass
Sie ohne weitere Kosten aus der Angelegenheit hervorgehen. Grundsätzlich
muss die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten ersetzen.
Von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige Ausnahmen.
1. viele Reiserücktrittsversicherungen
sehen eine Selbstbeteiligung - in der Regel in Höhe von 20 %, mindestens
aber 25,00 € vor. Diesen Betrag müssen Sie stets aus eigener Tasche
bezahlen. Rücktrittsversicherungen ohne Selbstbeteiligungen wären
wesentlich teurer.
2. Sie sind verpflichtet,
sofort nach Bekanntwerden Ihrer Reiseunfähigkeit die Reise zu stornieren,
damit der Schaden begrenzt werden kann und ggf. ein anderer Reisender an
der Reise noch teilnehmen kann. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig
nach, so kann der Versicherer auch seinen Teil der Versicherungssumme einbehalten
und muss nur das zahlen, was er bei rechtzeitiger Anzeige hätte zahlen
müssen.
Damit Ihre Kosten sich jedoch
in Grenzen halten sieht das Gesetz einige Möglichkeiten vor, wie Sie
Ihre Kosten gegenüber dem Reiseveranstalter gering halten können:
-
Finden Sie heraus, ob die Reise
vielleicht sogar ausgebucht war (Frage bei Mitreisenden). Ist die Reise
nämlich ausgebucht gewesen, so ist den Veranstalter kein
so hoher Schaden entstanden. Können Sie das zum Beispiel durch Zeugenaussagen
beweisen (Z.B. Hotel und Flug waren ausge- oder sogar überbucht),
sind Ihre Chancen für die Senkung der Kosten gut.
-
Studieren Sie die Allgemeinen
Reisebedingungen Ihres Veranstalters ggf. sind die verlangten Stornokosten
zu hoch. Die Stornokosten hängen ab von der Zeit zwischen Stornierung
und Reisebeginn. Für Stornokosten gibt es Empfehlungen der Gerichte,
die sie hier ermitteln können.
Alles in allem bedeutet eine
Reisestornierung doch eine Menge Ärger und einige Euro Verlust.
Dennoch ist das finanzielle Risiko mit einer Rücktrittskostenversicherung
wesentlich geringer.
Pauschalreise Tourismusrecht / Reiserecht