Der Reise-Sicherungsschein

Das Gesetz verlangt vom Reiseveranstalter, dass er dem Reisenden, bevor er dessen Geld annehmen darf einen Reise-Sicherungsschein ausgeben muss. Der Sicherungsschein ist eine von einem Kreditinstitut oder einer Versicherung ausgegebene Vertragsurkunde, die dem Reisenden versichert, dass er im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters sein Geld zurück erhält oder - wenn die Reise bereits begonnen hat - die Kosten der Rückreise erstattet bekommt.

Wer braucht nun einen Reise-Sicherungsschein?

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass man tatsächlich Reiseveranstalter. Es muss also eine Mehrheit von Reiseleistungen und zwar Hauptleistungen angeboten werden. Dazu gehören natürlich auch klassische Flug-Hotel- Reisen. Zum Reiseveranstalter wird ein touristisches Unternehmen aber schon, wenn es mehrere Leistungen kombiniert, wie z.B. das Hotel, das seinen Gästen ein umfangreiches Wellnessangebot zum Komplettpreis anbietet oder der Verein, der seinen Mitgliedern zu sportlichen Wettkampf auch noch eine Unterkunft organisiert.

Welche Ausnahmen gibt es von der Sicherungsschein-Pflicht?

Ausnahmen sind nur wenige im Gesetz geregelt. So gilt die Pflicht zur Erteilung eines Sicherungsscheins nicht bei Gelegenheitsveranstaltern (z.B. Kegelklub, der alljährlich eine Vereinsfahrt organisiert). Bei drei und mehr veranstalteten Reisen im Jahr nimmt die Rechtsprechung schon keine Gelegenheitsveranstaltung mehr an.
Auch bei Veranstaltern der öffentlichen Hand besteht keine sicherungsscheinpflicht. Eine Schule, die also eine Klassenfahrt organisiert oder Bildungsreisen, die von einer Behörde für die Mitarbeiter organisiert werden, sind sicherungsscheinfrei. Der Grund ist hier eigentlich nur, dass diese juristischen Personen nicht insolvenzfähig sind.
Die dritte Ausnahme sind Kurzreisen, die weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung mit einschließen und weniger als 75,00 € kosten. Alle drei Kriterien müssen erfüllt sein. Bei diesen Kurzreisen geht der Gesetzgeber davon aus, dass das Insolvenzrisiko und die Belastung des Reisenden wohl gering sind. Die meisten Kaffee-Fahrten werden dabei wohl ohne Sicherungsschein stattfinden können.

Woher bekomme ich einen Sicherungsschein?

Wenn Sie eben die Erkenntnis getroffen hat, dass Sie wohl einen Sicherungsschein benötigen, sollten Sie sich an einen Versicherer wenden. Meist wird die Ausgabe des Sicherungsscheins nicht nur von der Zahlung der Beiträge, sondern auch von der Hinterlegung einer Sicherheit abhängig gemacht. Kalkulieren Sie dies in Ihre Reispreise mit ein. Günstige Angebote gibt es oft über Tourismusvereinigungen. Diese können Ihnen Gruppentarife anbieten.

Was passiert mir, wenn ich ohne Sicherungsschein arbeite?

Zunächst die gute Nachricht. Auf das Arbeiten ohne Sicherungsschein steht keine Gefängnisstrafe. Allerdings können die Konsequenzen doch recht tief greifend sein. Zunächst besteht die Gefahr einer Abmahnung. Diese führt zu einer Unterlassungserklärung und im Regelfall recht erheblichen Anwaltskosten. Zudem müssen Sie von heute auf morgen ihr Geschäftsmodell umstellen und entweder die Reiseveranstaltung unterlassen oder sich schnellstmöglich einen Sicherungsscheinanbieter besorgen.
Weitere Konsequenzen können sein, dass der Reisende seinen Reisepreis nicht zahlt und auch nicht zahlen muss, solange der Sicherungsschein nicht vorliegt. Er erhält sogar ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Danach kann er ohne irgendwelche Konsequenzen oder auch nur Storno-Gebühren von der Reise zurücktreten, wenn er keinen Sicherungsschein erhält.

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