Welche Risiken sind überhaupt von der Reiserücktrittsversicherung versichert?
Erheblicher Zwischenfall, so dass Reiseunfähigkeit eintritt
oder die Fortsetzung /Antritt der Reise nicht zumgemutet werden kann und
zwar nur, bei
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Tod oder schwere Erkrankung /Unfall
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des Reisenden
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eines nahen Angehörigen (sofern diese unter 75 Jahren sind) oder
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des Mitreisenden
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Impfunverträglichkeit
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eines Reisenden
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eines Mitreisenden, wenn es sich dabei um einen Ehegatten, um ein minderjähriges
Kind oder Elternteil eines minderjährigen Kindes handelt und der Reisende
selbst versichert ist.
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Schwangerschaft
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des Versicherten oder
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der Frau des Versicherten bei gemeinsamer Reise
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erhebliche existenzgefährdende Vermögensschäden eines Geschädigten
durch Straftaten, Naturgewalten oder Feuer.
Ein gebrochenes Bein berechtigt deshalb nach Ansicht einiger Gerichte nicht zur Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversivcherung
für die Absage eines Badeurlaubs.
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