Pflichten des Reisenden
Der Reisende, der seine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen
will nach Bekanntwerden des Rücktrittsgrundes
- die Reise so schnell wir möglich schriftlich stornieren
- der Versicherung unverzüglich den Eintritt des Versicherungsfalles
mitteilen
- der Versicherung die notwendigen Auskünfte und Beweismittel
zur Verfügung zu stellen.
- die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden
Eine Verletzung der oben genannten Pflichten führt dazu, dass
der Versicherte seinen Anspruch auf Kostenerstattung verliert, wenn er
dabei vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
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