Fragen zum Torismusrecht für Reisende, Reiseveranstalter und ander Unternehmen im Tourismus
- Der Reisevertrag besteht immer aus mindestens zwei Hauptleistungen. Er ist speziell in den §§ 651 a ff. BGB geregelt. Dennoch
gibt es viele Fragen im Reiserecht, die nicht beantwortet sind
- Mietvertrag Das Mietvertragsrecht finde vor allem Anwendung bei der Buchung von Hotels, sofern kein Reisevertrag vorliegt. Aber auch bei Mietwagen und Sportausrüstung kann ein Mietvertrag geschlossen werden.
- Der Beförderungsvertrag ist neben dem Reisevertrag einer der wichtigsten Verträge im Tourismus. DIe meisten Beförderungsverträge unterliegen dem Werkrecht.
- Der Dienstvertrag, liegt im Tourismus z.B. bei der Buchung Sprach- oder Sportkurse oder einfachen Stadtrundfahrten vor
- Besonders im Restaurant wird ein Bewirtungsvertrag geschlossen. Hier gilt überwiegend das Kaufrecht.
- Reiseveranstalter und Tourismusbetriebesollten sich rechtzeitig um die Rechtslage kümmern- Fragen wie die Sicherungsscheinpflicht, Abmahnfallen und die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten rechtzeitig geklärt werden